Planungsziel: Eine weitere bauliche Entwicklung im Sinne einer Nachverdichtung und Aktivierung der Innenentwicklungspotentiale entlang der Kampenwandstraße zuzulassen, bei gleichzeitiger Wahrung der homogenen Baustruktur an der Heubergstraße.
Ziel der Planung ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Umfeld des denkmalgeschützten ehemaligen Offizierskasinos und die Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen.
Der Bebauungsplan befindet sich im Vorentwurfsstand. Eine weitere Behandlung im Stadtrat findet erst nach Überprüfung aller relevanten Sachverhalte statt.
Arrondierung des Nordrandes von Happing und planungsrechtliche Sicherung der Erschließung. Das Verfahren wird parallel zur 44. Flächennutzungsplanänderung „Eichfeldstraße Happing" geführt.
Planungsziel: Sicherung der Verkehrsfunktion in Form einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und den Siedlungsteilen Kaltmühl bzw. Kaltwies sowie eines bedarfsgerechten Straßenausbaus
Planungsziel: Sicherung der Verkehrsfunktion in Form einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und Kastenau sowie eines bedarfsgerechten Straßenausbaus
Planungsziel: Der Bebauungsplan Nr. 197 „Schönau“ dient dem Ziel der Nachverdichtung und Innenentwicklung. Die Stadt Rosenheim setzt die Zielsetzung der Innenentwicklung dadurch um, dass sie verstärkt auf eine behutsame Nachverdichtung in bebauten Gebieten setzt. Die Beschränkung der Wohneinheiten im Weiler Schönau erhält die gewachsene Siedlungsstruktur und ermöglicht die Steuerung der Wohn- und Besiedlungsdichte des Gebiets. Zudem wird die Leistungsfähigkeit der Erschließungsstraßen in Schönau gesichert.
Planungsziel: Sicherung der Verkehrsflächen in ihrer Funktion als bedeutsamen Wegeverbindung zwischen Happing und Kastenau und zu den Sport und Freizeitanlagen im Bereich der Happinger Seen, sowie die Flächensicherung für eine bedarfsgerechte Neuordnung der Straße, sowie die Sicherung des Dammradwegs.
Planungsziel: Realisierung eines Gebäudekomplexes zur Schaffung von Wohnraum
Planungsziel: Ziel der Planung ist eine schlüssige Fortentwicklung sowie Nachverdichtung des im Jahr 1972 festgesetzten Wohngebietes. Darüber hinaus sollen die Bestandsgebäude (Wohntürme) saniert werden.
Planungsziel: Schaffung planungsrechtlicher Voraussetzungen für eine geregelte und zielführende städtebauliche Entwicklung. Es soll die historisch gewachsene dörfliche Struktur des Ortsteiles, welcher auch durch die landwirtschaftlichen Betriebe und die naturräumliche Lage charakterisiert wird, erhalten bleiben.
Planungsziel: Teilaufhebung zur Einbeziehung des Planungsbereiches in den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 184 „Nachverdichtung Erlenau / Wehrfleck"
Ziel ist innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs zusätzliche Bebauung zu ermöglichen und dabei die gewachsene Siedlungsstruktur zu erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Landwirtschaft weiter zu entwickeln.