Aktuell in Bearbeitung befindliche Flächennutzungsplan-Änderungen
Aufgrund der Hochwassermaßnahmen im Jahr 2014 ist das Planungsgebiet im Ortsteil Wehrfleck nicht mehr von der Lage im Hochwassergefahrenbereich betroffen. Im Zuge der Bauleitplanung sollen nun die Möglichkeiten einer Wohngebietserweiterung geprüft werden. Hierzu werden aktuell unterschiedliche Rahmenbedingungen untersucht.
Ziel des Verfahrens ist es, Erweiterungsflächen für die örtlich ansässigen Bildungseinrichtungen auf der Ebene des Flächennutzungsplanes zu sichern. Des Weiteren soll ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Einzelhandel in die Darstellung der Änderung aufgenommen werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans befindet sich im Vorentwurfsstand. Eine weitere Behandlung im Stadtrat findet erst nach Überprüfung aller relevanten Sachverhalte statt.
Die Fläche wird im Rahmen des Bauflächenmanagements im Stadtentwicklungskonzept Rosenheim 2025 als Flächenreserve für Wohnbauflächen behandelt. Ein möglicher Entwicklungsumfang sowie Art und Maß der baulichen Nutzung ist noch nicht definiert. Politische Entscheidungen über das weitere Vorgehen erfolgen im Zusammenhang mit der Stadtkonzeption „Rosenheim 2025" sowie nach Vorliegen von Planungskonzepten und Fachgutachten. Erweiterung des vorhandenen Wohngebietes Mitterfeld in westlicher Richtung, paralleles Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 171 „Mitterfeld West".
Ziel der Änderung ist eine maßvolle bauliche Nachverdichtung bei gleichzeitigem Erhalt des durchgrünten Erscheinungsbildes im Stadtteil Schwaig-Süd, westlich der Alten Landstraße.
Ziel der Planung ist die Wahrung des ursprünglich dörflichen Charakters des Ortsteils Happing.
Ziel der Planung ist die Erschließung des Ortsteils Happing über die Eichfeldstraße zu sichern sowie eine planungsrechtliche Grundlage für eine behutsame Innenentwicklung mit geringer Bebauungsdichte und eine Ortsrandeingrünung zu schaffen. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 172 „Eichfeldstraße Happing" geführt.
Ziel der Planung ist die Sicherung der Verkehrsfunktion in Form einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und Kastenau sowie die Flächensicherung für einen bedarfsgerechten Straßenausbau. Die vorliegende Flächennutzungsplanänderung wird parallel zum Bebauungsplanverfahren Nr. 188 „Happinger-Au-Straße Süd" geführt.
Ziel der Planung ist die Darstellung von „Flächen für den Gemeinbedarf" mit der Zweckbestimmung „Feuerwehr" sowie eines Sondergebiets „Land- und Forstwirtschaft".
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Reinen Wohngebietes.
Planungsziel: Die vom Geltungsbereich umfassten Flächen sollen einer sinnvollen und städtebaulich vorteilhaften Entwicklung zugeführt werden.
Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Sondergebietes (SO) für einen Küchenfachmarkt südöstlich des bestehenden Möbelhauses.