Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
55. Änderung des Flächennutzungsplans Teil 1 "Marienbergerstraße Nord"
Planungsziel: Die Ermöglichung einer Bebauung, die insbesondere dem Ziel der Ausweisung eines Quartiers mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen unter Berücksichtigung von wesentlichen Anteilen an Wohnbebauung, Dienstleistungen, Nahversorgung und hochschulnahem Gewerbe Rechnung trägt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim vom Montag, den 27.04.2026 bis einschließlich Montag, den 01.06.2026.
Es erfolgt ergänzend eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen im selben Zeitraum im Foyer des Rathauses, Königstraße 24 an der an der digitalen Infotheke und in Papierform im Ordner an der Infothek sowie auf der Info-Stehle auf dem Rathausvorplatz.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 24.04.2026.
Nachstehend können folgende Unterlagen abgerufen werden:
- Entwurf 55. FNP-Änderung vom 07.01.2026
- Begründung mit Umweltbericht zur 55. FNP-Änderung vom 07.01.2026
- Niederschrift Billigungs- und Auslegungsbeschluss vom 25.02.2026 mit der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung
- Klimaökologisches Gutachten vom Dezember 2025
- Fachbeitrag zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung vom 26.11.2025
- Untersuchungsbericht Altlasten – Abfall – Geotechnik vom Oktober 2013
- Erschütterungstechnische Untersuchung vom Dezember 2025
- Verkehrsgutachten vom 13.10.2026
- Verkehrsuntersuchung vom 07.04.2026
- Niederschlagswasserbeseitigungskonzept vom 16.02.2026
- Geotechnische Gutachten vom 26.11.2025
- Kampfmittelvorerkundung vom 18.09.2025
- CIMA Verträglichkeitsuntersuchung vom 14.01.2011
- BBE Verträglichkeitsgutachten vom 22.10.2024
- Eingegangene Stellungnahmen der Behörden & sonstigen Träger öffentl. Belange (TöB) aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB
- Eingegangene Stellungnahmen der Öffentlichkeit aus der frühzeitigen Beteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB
Allgemeine Informationen
Die Unterlagen zum jeweiligen Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch auf der Info-Stehle auf dem Rathausvorplatz, sowie der digitalen Infotheke im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich eingesehen werden und liegen parallel dazu an der Infothek zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z.B.
- schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
- elektronisch per E-Mail oder
- persönlich zur Niederschrift.
Auskünfte, Erörterungsgespräche sowie Niederschriften sind während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) im Stadtplanungsamt möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die entsprechende Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans hier zur Verfügung:
Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren.