Zweite erneute frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB 44. Änderung des Flächennutzungsplans "Eichfeldstraße Happing" mit Grünordnungsplan
Planungsziel: Arrondierung des Nordrands von Happing sowie die Integration des neuen Standortes der Feuerwehr Happing am nördlichen Dorfrand.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim.
Ergänzend sind die Planungsunterlagen in der Zeit von Montag, den 03.03.2025 bis einschließlich Freitag, den 11.04.2025 am Infoterminal im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich einsehbar und liegen parallel dazu an der Infotheke zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten (Montag bis Donnerstag von 07:30 - 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 - 12:00 Uhr) aus.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 27.02.2025.
Nachstehend können folgende Unterlagen abgerufen werden:
Allgemeine Informationen
Die Unterlagen zum jeweiligen Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch am Infoterminal im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich eingesehen werden und liegen parallel dazu an der Infotheke zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 7:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z.B.
- schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
- per Fax (+49 (0) 80 31 / 365-20 47),
- elektronisch per E-Mail oder
- persönlich zur Niederschrift.
Auskünfte, Erörterungsgespräche sowie Niederschriften sind während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) im Stadtplanungsamt möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die entsprechende Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben.
Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Änderungsverfahren des Flächennutzungsplans hier zur Verfügung:
Flächennutzungsplanänderungen im Verfahren.