Gutachterausschuss

Der Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Rosenheim ist ein selbstständiges, unabhängiges, neutrales und weisungsfreies Sachverständigengremium, das auf Grundlage des Baugesetzbuchs (BauGB) gebildet wurde. Im Freistaat Bayern gibt es 25 Gutachterausschüsse bei den kreisfreien Städten und 71 Gutachterausschüsse bei den Landkreisen. Neben der Vorsitzenden, deren Stellvertretern sowie Vertretern des Finanz- und Vermessungsamts gehören dem Gutachterausschuss ehrenamtliche Sachverständige für Immobilienbewertung an. Die Mitglieder des Gutachterausschusses müssen in der Ermittlung von Grundstückswerten oder sonstigen Wertermittlungen sachkundig und erfahren sein.

Der Gutachterausschuss bedient sich bei der Erfüllung seiner Aufgaben einer Geschäftsstelle, die nach Weisung der Vorsitzenden die Geschäfte des Gutachterausschusses führt.

    • Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
    • Ermittlung von Bodenrichtwerten
    • Ermittlung sonstiger für Wertermittlungen erforderliche Daten
    • Erstattung von Verkehrswertgutachten
    • Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung

    Ergebnisse der Auswertungen, die für die Allgemeinheit von Interesse oder für Wertermittlungen erforderlich sind, werden in der Bodenrichtwertkarte, im Immobilienmarktbericht und in Kaufpreisübersichten veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle kostenfrei eingesehen werden. Auskünfte über Bodenrichtwerte und den Immobilienmarktbericht gibt es online über www.boris-bayern.de .

    Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Eigentümer/-innen, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber/-innen anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen.

    Bei Nachweis eines berechtigten Interesses werden für Wertermittlungen auf Antrag im Einzelfall gebührenprflichtige Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt. Solche Auskünfte erhalten insbesondere Sachverständige und Behörden, die nachweislich mit einer konkreten Wertermittlung beauftragt bzw. befasst sind.

    Zu den wesentlichen Befugnissen des Gutachterausschusses bzw. dessen Geschäftsstelle gehört es, von Eigentümern oder sonstigen Inhabern von Rechten die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Informationen und Unterlagen verlangen zu können. Alle Gerichte und Behördene haben dem Gutachterausschuss Rechts- und Amtshilfe zu leisten.

    Bei der Erfüllung dieser Aufgaben werden sehr strenge datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten.

  • Vorsitzende Monika Loidl
    Bachelor of Engineering
    Geoinformatik und
    Satellitenpositionierung
    1. Stellvertreter Levente Sárközy
    Baudezernent
    2. Stellvertreter Herbert Hoch
    Rechtsdezernent

    ehrenamtliche
    Sachverständige

    Stephan Bruhn
    ö.b.u.v. Sachverständiger

    Peter Hieronymi
    ö.b.u.v. Sachverständiger

    Michael Kiefer
    ö.b.u.v. Sachverständiger

    Lisa Werner
    Immobilienfachwirtin

    ausschließlich für Bodenrichtwerte und sonstige erforderliche Daten

    Peter Ebner
    Finanzamt Rosenheim

    Andreas Fuchs
    Finanzamt Rosenheim

    Berthold Günthner
    Vermessungsoberrat

    Falk Brem
    Leitender Vermessungsdirektor

  • Der Gutachterausschuss ermittelt und veröffentlicht in regelmäßigen Abständen Bodenrichtwerte. Die Bodenrichtwerte können kostenfrei bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses eingesehen werden. Um die aktuellen Bodenrichtwerte einsehen zu können, muss nach vorheriger Terminabsprache im 3. OG der Kufsteiner Straße 7 geklingelt werden.

    Bodenrichtwerte sind online abrufbar. Die Gebühr für eine Einzelauskunft beträgt 30,00 €. Eine Dauerauskunftsberechtigung kostet 300,00 €.

  • Der Gutachterausschuss veröffentlicht für Wertermittlungen erforderliche Daten und weitere Informationen im Immobilienmarktbericht. Der Immobilienmarktbericht des Gutachterausschusses gibt einen umfassenden Überblick über den Immobilienmarkt im Stadtgebiet Rosenheim. Der Immobilienmarktbericht ist online über www.boris-bayern.de abrufbar. Die Gebühr beträgt 50,00 €.

    Auf Anfrage ist auch eine Druckversion des Immobilienmarktberichts bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses erhältlich.