- Führung und Auswertung der Kaufpreissammlung
- Ermittlung von Bodenrichtwerten
- Ermittlung sonstiger für Wertermittlungen erforderliche Daten
- Erstattung von Verkehrswertgutachten
- Erteilung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung
Ergebnisse der Auswertungen, die für die Allgemeinheit von Interesse oder für Wertermittlungen erforderlich sind, werden in der Bodenrichtwertkarte, im Immobilienmarktbericht und in Kaufpreisübersichten veröffentlicht. Die Bodenrichtwerte können bei der Geschäftsstelle kostenfrei eingesehen werden. Auskünfte über Bodenrichtwerte und den Immobilienmarktbericht gibt es online über www.boris-bayern.de .
Der Gutachterausschuss erstellt auf schriftlichen Antrag gegen Gebühr Gutachten über den Verkehrswert von bebauten und unbebauten Grundstücken sowie Rechten an Grundstücken. Antragsberechtigt sind Eigentümer/-innen, ihnen gleichgestellte Berechtigte, Inhaber/-innen anderer Rechte am Grundstück, Pflichtteilsberechtigte sowie Gerichte und Behörden unter bestimmten Voraussetzungen.
Bei Nachweis eines berechtigten Interesses werden für Wertermittlungen auf Antrag im Einzelfall gebührenprflichtige Auskünfte aus der Kaufpreissammlung erteilt. Solche Auskünfte erhalten insbesondere Sachverständige und Behörden, die nachweislich mit einer konkreten Wertermittlung beauftragt bzw. befasst sind.
Zu den wesentlichen Befugnissen des Gutachterausschusses bzw. dessen Geschäftsstelle gehört es, von Eigentümern oder sonstigen Inhabern von Rechten die zur Führung der Kaufpreissammlung und zur Begutachtung notwendigen Informationen und Unterlagen verlangen zu können. Alle Gerichte und Behördene haben dem Gutachterausschuss Rechts- und Amtshilfe zu leisten.
Bei der Erfüllung dieser Aufgaben werden sehr strenge datenschutzrechtliche Vorschriften eingehalten.