Plakatierungen

Plakatierung über Werbelizenzunternehmen

Die Stadt hat mit einem Werbelizenzunternehmen einen das ganze Stadtgebiet erfassenden Nutzungsvertrag zur Plakatierung auf Flächen im Eigentum der Stadt geschlossen. Auf allen baurechtlich genehmigten Anschlagtafeln (insbesondere Großflächentafeln und Litfasssäulen) ist Werbung nach vorheriger Anmeldung beim Lizenzunternehmen entgeltlich möglich.

Anfragen richten Sie bitte an:

Ströer Deutsche Städte Medien GmbH
Tel.: +49 (0) 89 / 41 41 77-0

  • Das Anbringen von Plakatanschlägen kann im Stadtgebiet außerhalb dieser baurechtlich genehmigten Plakattafeln nur anlässlich besonderer Ereignisse im Einzelfall ausnahmsweise zugelassen werden, wenn es dadurch nicht zu Beeinträchtigungen insbesondere für das Orts- und Landschaftsbild kommt. Ausnahmegenehmigungen werden in diesen Fällen durch das Bauverwaltungsamt auf der Grundlage der städtischen Verordnung über öffentliche Anschläge erteilt. Entsprechend Beschluss des Stadtrats ist die Genehmigungspraxis hierzu sehr restriktiv.

    Sonderregelungen gelten insbesondere für die Werbung im Zusammenhang mit Wahlen, Volks- und Bürgerbegehren sowie Volks- und Bürgerentscheide.

  • „Wildes“ Plakatieren und sonstige Verstöße gegen die Verordnung werden als Ordnungswidrigkeit geahndet, die Kosten für die Beseitigung unzulässig angebrachter Plakatanschläge werden dem Plakatierer oder dem für Inhalt und Aufstellung Verantwortlichen in Rechnung gestellt (kostenpflichtige Ersatzvornahme).

  • Wir weisen darauf hin, dass ortsfeste Anlagen der Wirtschaftswerbung (z. B. kommerzielle Veranstaltungswerbung) von der Plakatierungsverordnung nicht erfasst sind; vielmehr unterliegen diese den Bestimmungen des öffentlichen Baurechts.

    Wenden Sie sich hierzu bitte an das Bauordnungsamt (Tel. +49 (0) 80 31 / 365-16 71, E-Mail) der Stadt.