Termine für die Grüngutabfuhr im Herbst 2026 stehen fest
Von Anfang Oktober bis Mitte November bietet die Stadt Rosenheim wieder den kostenlosen Herbst-Service, Grünabfälle aus privaten Gärten im Stadtgebiet abzuholen, an.
Die Termine für die Grüngutabfuhr lauten:
| 05.10.2026 | Kastenau und das restliche, an den anderen Terminen nicht aufgeführte Stadtgebiet |
| 19.10.2026 | Aising, Hl. Blut, Aisinger Landstraße, Aisinger Wies, Oberwöhr |
| 02.11.2026 | Happing, Kaltmühl, Kaltwies |
| 11.11.2026 | Pang, Hohenofen, Schwaig, Westerndorf b. Pang, Pösling, Brucklach |
| 23.11.2026 | Mitterfeld, Westerndorf St. Peter, Egarten, Langenpfunzen, westliche Teil der Erlenau |
Das Umwelt- und Grünflächenamt hat genaue Abholtermine für jede einzelne Straße festgelegt, diese finden Sie hier.
Damit Ihr Grüngut abgeholt werden kann, muss es am Abfuhrtag bis 07:00 Uhr in haushaltsüblicher Menge (bis zu 1 m³), gebündelt und frei von Draht sowie Plastik, gut sichtbar auf Höhe Ihres Grundstücks am Fahrbahnrand bereitliegen.
Bitte legen Sie Grüngut nicht an anderen Stellen ab. Das unerlaubte Ablagern stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld geahndet werden.
Verspätet bereitgestelltes Grüngut wird nicht nachträglich abgeholt. Die Nutzung der Grüngutabfuhr durch gewerbliche Betriebe ist nicht gestattet.
Die Zweige sollten nicht länger als 2 m und nicht dicker als 10 cm sein. Wurzelstöcke werden nicht mitgenommen. Für kleinere Äste und Laub sind beim Baubetriebshof (Möslstraße 27), an der Infothek des Bürgeramtes (Königstr. 15), in der Kfz-Zulassungsstelle (Westerndorfer Straße 88) oder beim Umwelt- und Grünflächenamt (Königstraße 15) maximal zwei Papiersäcke pro Haushalt erhältlich.
Gehölze der Gattung Prunus wie z. B. Kirsch-, Pflaumen-, Zwetschgen-, Kriecherl-, Mirabellen-, Aprikosen- und Pfirsichbäume sowie Kirschlorbeer dürfen wegen der Verbreitungsgefahr des Asiatischen Moschusbockkäfers nicht in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Herbst entsorgt werden. Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof als Quarantänematerial kostenfrei abgegeben werden. Dieses Material wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.
Auch vom Buchsbaumzünsler befallene Pflanzenteile und Neophyten wie zum Beispiel der Riesen-Bärenklau, die Beifuß-Ambrosia und der Japanische Staudenknöterich dürfen nicht in die Grüngut-Container auf den Wertstoffinseln oder bei der Grüngutsammlung im Herbst entsorgt werden. Stattdessen muss dieses Pflanzenmaterial am Wertstoffhof gesondert abgegeben werden und wird anschließend zur Verwertung in das Müllheizkraftwerk (MHKW) gebracht.
Im Zusammenhang mit der Grüngutabholung bittet die Stadt Rosenheim alle Eigentümer, ihre Grundstücke auf überhängende Gehölze zu kontrollieren und Hecken, Sträucher und Bäume auf die Grundstücksgrenze zurückzuschneiden. Freizuhalten ist ein Bereich von 2,50 m über Gehwegen sowie 4,50 m über Fahrbahnen. Außerdem ist darauf zu achten, dass Verkehrszeichen und Straßenleuchten nicht durch die Anpflanzungen verdeckt werden.
Wir bitten um Beachtung, dass ausschließlich haushaltsübliche Mengen abgeholt werden. Größere Mengen an Grüngut können leider nicht berücksichtigt werden.
Kompostierbare Grünabfälle, soweit sie nicht von der Sammlung ausgeschlossen sind, können auch in den Wertstoffcontainer für kompostierbare Grünabfälle an einigen Wertstoffinseln sowie beim Wertstoffhof, Innlände 25, kostenlos als Rosenheimer Privathaushalt das ganze Jahr über entsorgt werden. Auch hier gilt, dass das Ablegen von Grüngut neben den Container auf den Wertstoffinseln eine Ordnungswidrigkeit darstellt, da es die Abfuhr des in den Grüngutcontainern gesammelte Grüngut behindert.
Für alle Fragen zur Grüngutabholung stehen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Umwelt- und Grünflächenamts (Tel.: 365-1692) zur Verfügung.