Was ist Sondernutzung?
Unter Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus.
Gemeingebrauch ist die Nutzung öffentlicher Flächen im Rahmen ihrer Widmung.
Wird eine öffentlich gewidmete Fläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen, so stellt dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung dar.
Es gibt zwei Arten von Sondernutzungserlaubnissen
- Die öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Bescheid): Sondernutzungen auf oder über öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen wie z. B. Baustelleneinrichtungen, Container, Verkaufsstände, Warenauslagen, Reklametafeln oder Werbe- und Informationsstände erfordern eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis. Dazu gehören auch Werbeschilder, die mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
- Die bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Gestattungsvertrag): Sondernutzungen, die entweder unter der Straßenoberfläche stattfinden, wie z. B. private Rohrleitungen, oder über der Straßenoberfläche der öffentlichen Versorgung dienen und hierbei den Gemeingebrauch nicht nur kurzfristig beeinträchtigen, erfordern eine bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis.