Sondernutzungen

Was ist Sondernutzung?

Unter Sondernutzung versteht man die Nutzung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze über den Gemeingebrauch hinaus. 

Gemeingebrauch ist die Nutzung öffentlicher Flächen im Rahmen ihrer Widmung.

Wird eine öffentlich gewidmete Fläche über den Gemeingebrauch hinaus in Anspruch genommen, so stellt dies eine erlaubnispflichtige Sondernutzung nach der Sondernutzungssatzung und der Sondernutzungsgebührensatzung dar.

Es gibt zwei Arten von Sondernutzungserlaubnissen

  • Die öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Bescheid): Sondernutzungen auf oder über öffentlich gewidmeten Verkehrsflächen wie z. B. Baustelleneinrichtungen, Container, Verkaufsstände, Warenauslagen, Reklametafeln oder Werbe- und Informationsstände erfordern eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis. Dazu gehören auch Werbeschilder, die mehr als 15 cm in den öffentlichen Verkehrsraum hineinragen.
  • Die bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis (Gestattungsvertrag): Sondernutzungen, die entweder unter der Straßenoberfläche stattfinden, wie z. B. private Rohrleitungen, oder über der Straßenoberfläche der öffentlichen Versorgung dienen und hierbei den Gemeingebrauch nicht nur kurzfristig beeinträchtigen, erfordern eine bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis.

Weitere Informationen

    • Das Bauverwaltungsamt ist zuständig für sämtliche Sondernutzungen im Stadtgebiet Rosenheim.
    • In Fällen, die eine verkehrsrechtliche Anordnung erfordern (z. B. wegen Sperrung des Verkehrs - auch halbseitig, Umleitung von Fußgänger-, Fahrrad- oder Fahrzeugverkehr oder zum Aufstellen von Halteverboten z. B. wegen Umzug) ist das Ordnungsamt, Verkehr und Verkehrsüberwachung, zuständig.
    • Erlaubnisse zur Durchführung von Veranstaltungen auf öffentlichen Verkehrsflächen, z. B. Radrennen, Volksläufe, Straßenfeste, erteilt das Ordnungsamt, Verkehr und Verkehrsüberwachung.
  • Antrag auf eine öffentlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis:

    • Der Sondernutzungsantrag ist beim Bauverwaltungsamt der Stadt Rosenheim mindestens eine Woche vor Beginn der Nutzung schriftlich zu stellen. Bitte verwenden Sie das dafür vorgesehene Formblatt. Bei Bedarf sind dem Antrag Lageplan und/oder eine nähere Beschreibung beizufügen.

    Antrag auf eine bürgerlich-rechtliche Sondernutzungserlaubnis:

    • Bürgerlich-rechtliche Sondernutzungen sind aufgrund ihres Rechtscharakters (= Vertrag) immer dem Einzelfall nach zu beurteilen. Bitte setzen Sie sich deshalb vorab formlos schriftlich oder telefonisch mit uns in Verbindung.
    • Für die Erteilung der Erlaubnis durch Bescheid wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.
    • Zusätzlich wird eine Sondernutzungsgebühr nach dem Gebührenverzeichnis zur Sondernutzungsgebührensatzung als einmalige oder wiederkehrende Gebühr erhoben.
    • Bei der Abwicklung von Sondernutzungen anlässlich von Baustellen erfolgt die Abrechnung in der Regel nach Abschluss der Inanspruchnahme. Die Baustellenorganisation und -abwicklung sollte zur Vermeidung unnötig hoher Gebühren sorgfältig, insbesondere flächensparend geplant und mit der Stadt abgesprochen werden. Besonders hohe Gebühren fallen an, wenn gebührenpflichtige öffentliche Stellplätze in Anspruch genommen werden.
    • Das Stadtgebiet wurde zur Bemessung der Gebührenhöhe in drei Zonen eingeteilt (Zoneneinteilungsplan).