Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 206 "WEKO Küchenfachmarkt" mit integriertem Grünordnungsplan
Planungsziel: Erweiterung des bestehenden Möbelhauses um einen Küchenfachmarkt.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim.
Öffentlicher Aushang der Planungsunterlagen ergänzend: Freitag, den 20. Datember 2024 bis einschließlich Freitag, den 31. Januar 2025 im Foyer des Rathauses, Königstraße 24
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 17. Dezember 2024.
Nachstehend können folgende Unterlagen abgerufen werden:
- 01_BP206_Begründung des Bebauungsplans mit Umweltbericht vom 04.11.2024
- 02_BP206_Entwurf des Bebauungsplans vom 04.11.2024
- 03_BP206_VEP_Grundriss Erdgeschoss vom 04.11.2024
- 04_BP206_VEP_Grundriss OG und Dachaufsicht vom 04.11.2024
- 05_BP206_VEP_Freiflächengestaltungsplan vom 04.11.2024
- 06_BP206_VEP_Schnitte_Ansichten vom 04.11.2024
- 07_BP206_Geotechnisches Gutachten vom 08.12.2022
- 08_BP206_Geotechnische Stellungnahme Sickerversuche vom 18.08.2023
- 09_BP206_Konzept zur Entwässerungseingabeplanung vom 12.09.2023
- 10_BP206_Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (SaP) vom 28.09.2022 mit Änderungen vom 10.10.2022
- 11_BP206_Schalltechnische Untersuchung Gewerbegebiet „Rosenheim Süd“ vom 22.12.2000
- 12_BP206_Schalltechnische Machbarkeitsstudie, August 2000
- 13_BP206_Analyse zur landesplanerischen Verkaufsflächenzulässigkeit für die Ansiedlung eines Küchenfachmarktes in Rosenheim, August 2022
- 14_BP206_Analyse zur landesplanerischen Verkaufsflächenzulässigkeit für die Erweiterung eines Wohnkaufhauses in Rosenheim, August 2022
- 15_BP206_Qualitative gutachterliche Stellungnahme zur Beteiligung des Handelsverbandes Bayern im Rahmen der Ansiedlung WEKO Küchenfachmarkt in Rosenheim
- 16_BP206_Stellungnahme der Regierung von Oberbayern zur landesplanerischen Zulässigkeit einer geplanten Verkaufsflächenerweiterung des bestehenden WEKO Wohnkaufhauses vom 22.11.2022
- 17_BP206_Stellungnahmen aus der frühzeitige Behördenbeteiligung mit Einwand
- 18_BP206_Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung ohne Einwand
- 19_BP206_Beschlussniederschrift inkl. Abwägung der Stellungnahmen
- 20_BP206_Amtsblatt Nr.33 vom 17.12.2024
Allgemeine Informationen
Die Unterlagen zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch am Infoterminal im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich eingesehen werden und liegen parallel dazu an der Infotheke zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 13:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z. B.
- schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
- per Fax (+49 (0) 80 31 / 365-20 47),
- elektronisch per E-Mail oder
- persönlich zur Niederschrift.
Auskünfte, Erörterungsgespräche sowie Niederschriften sind während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 13:30 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 13:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) im Stadtplanungsamt möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren hier zur Verfügung:
Bebauungspläne im Verfahren.