Zur Zeit findet keine Öffentlichkeitsbeteiligungen statt.
Allgemeine Informationen
Die Unterlagen zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch am Infoterminal im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich eingesehen werden und liegen parallel dazu an der Infotheke zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z. B.
- schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
- per Fax (+49 (0) 80 31 / 365-20 47),
- elektronisch per E-Mail oder
- persönlich zur Niederschrift.
Auskünfte, Erörterungsgespräche sowie Niederschriften sind während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) im Stadtplanungsamt möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren hier zur Verfügung:
Bebauungspläne im Verfahren.