Öffentlichkeitsbeteiligung - Bebauungspläne

Karriere & Beruf

Erneute Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 4a Abs. 3 BauGB

Bebauungsplan Nr. 210 "Gewerbegebiet Hanserfeld – Südwest" mit integriertem Grünordnungsplan

Planungsziel: Ziel der Planung ist die Entwicklung eines Gewerbegebiets zur Stärkung der örtlichen Wirtschaftsstruktur unter Berücksichtigung einer geordneten städtebaulichen Entwicklung und einer verträglichen Einbindung in die Umgebung.

Die ursprünglich für den naturschutzrechtlichen Ausgleich vorgesehenen externen Ausgleichsflächen stehen nicht mehr zur Verfügung stehen. Daher war zur Sicherstellung der vollständigen Kompensation des Eingriffs eine Anpassung der Ausgleichsregelung erforderlich. Infolgedessen wurden die Hinweise zum Bebauungsplan, Die Eingriffs-/ Ausgleichsbilanz sowie die Begründung einschließlich Umweltbericht entsprechend angepasst und fortgeschrieben.

Im Rahmen der erneuten Beteiligung wird in Bezug auf die Änderung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsregelung und ihre möglichen Auswirkungen Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.

Die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim von Freitag, den 07.08.2026 bis einschließlich Freitag, den 11.09.2026.

Es erfolgt ergänzend eine öffentliche Auslegung der Planungsunterlagen im selben Zeitraum im Foyer des Rathauses, Königstraße 24 an der digitalen Infotheke und in Papierform im Ordner an der Infothek sowie auf der Info-Stehle auf dem Rathausvorplatz.

Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 06.08.2026.

Nachstehend können folgende Unterlagen abgerufen werden:

Allgemeine Informationen

Die Unterlagen zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch auf der Info-Stehle auf dem Rathausvorplatz, sowie der digitalen Infotheke im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich eingesehen werden und liegen parallel dazu an der Infothek zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z. B.

  • schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
  • elektronisch per E-Mail  oder
  • persönlich zur Niederschrift.

Auskünfte, Erörterungsgespräche sowie Niederschriften sind während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) im Stadtplanungsamt möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren hier zur Verfügung:
Bebauungspläne im Verfahren.