Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Bebauungsplan Nr. 198 "Möslstraße Mitte"
Planungsziel: Ziel ist die Schaffung von Wohnraum. Es soll dem angespannten Wohnungsmarkt und dem Siedlungsdruck entgegengewirkt werden. Der Bebauungsplan Nr. 198 "Möslstraße Mitte" überschreibt den rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 30-2 "Möslstraße Nord - 2. Änderung" im südlichen Teilbereich und ersetzt diesen Bebauungsplan somit für diese Fläche. Der nördliche Teilbereich des Bebauungsplans 30-2 bleibt davon unberührt bestehen.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgt durch die Veröffentlichung der Planungsunterlagen im Internet auf der Homepage der Stadt Rosenheim.
Ergänzend sind die Planungsunterlagen in der Zeit von Dienstag, den 26.05.2026 bis einschließlich Freitag, den 26.06.2026 am Infoterminal im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, sowie parallel dazu an der Infotheke und auf der Info-Stehle auf dem Rathausvorplatz einsehbar.
Die öffentliche Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt vom 19.05.2026.
Nachstehend können folgende Unterlagen abgerufen werden:
- 01_BP198_Entwurf des Bebauungsplans vom 31.03.2026
- 02_BP198_Entwurf Begründung vom 31.03.2026
- 03_BP198_Geotechnisches Baugrundgutachten vom 24.03.2020
- 04_BP198_1. Ergänzung chemische Analyseergebnisse vom 06.04.2020
- 05_BP198_2. Ergänzung Nachanalyse Auenlehm Arsen vom 20.04.2020
- 06_BP198_Hydrogeologisches Gutachten mit Aufstauberechnung vom 06.06.2025
- 07_BP198_Hydrologisches und Hydraulisches Gutachten vom 09.10.2025
- 08_BP198_Hydraulisches Gutachten Sturzflutrisikobetrachtung vom 09.10.2025
- 09_BP198_Konzept zur Abwasserbeseitigung (Niederschlag- und Schmutzwasserbeseitigung) vom 01.08.2025
- 10_BP198_Gutachten zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) vom 22.02.2021
- 11_BP198_Artenschutzfachbeitrag zur Zauneidechse vom 25.07.2025
- 12_BP198_Schalltechnische Untersuchung vom 04.08.2025
- 13_BP198_Erschütterungstechnische Untersuchung vom 04.08.2025
- 14_BP198_Verkehrsgutachten vom 28.10.2025
- 15_BP198_Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung mit Einwand
- 16_BP198_Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behördenbeteiligung ohne Einwand
- 17_BP198_Stellungnahmen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung
- 18_BP198_Beschlussniederschrift inkl. Abwägung der Stellungnahmen
Allgemeine Informationen
Die Unterlagen zum jeweiligen Bebauungsplanverfahren können im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung neben der Bereitstellung im Internet auch auf der Info-Stehle auf dem Rathausvorplatz, sowie der digitalen Infotheke im Foyer des Rathauses, Königstraße 24, Mittelbau, öffentlich eingesehen werden und liegen parallel dazu an der Infothek zur Einsichtnahme aus. Das Foyer ist zu folgenden Zeiten zugänglich: Montag bis Donnerstag von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr, Freitag von 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr. Die Unterlagen können ohne Voranmeldung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zu dem Planentwurf vorgebracht werden, z. B.
- schriftlich (an: Stadt Rosenheim, Stadtplanungsamt, Königstr. 24, 83022 Rosenheim),
- elektronisch per E-Mail oder
- persönlich zur Niederschrift.
Auskünfte, Erörterungsgespräche sowie Niederschriften sind während der Sprechzeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr) sowie nach Terminvereinbarung (unter der Telefonnummer +49 (0) 80 31/ 365-16 41) im Stadtplanungsamt möglich. Um Terminvereinbarung wird gebeten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach Ende der Beteiligungszeiträume stehen die grundlegenden Informationen zu laufenden Bebauungsplanverfahren hier zur Verfügung:
Bebauungspläne im Verfahren.