Planungsziel: Eine weitere bauliche Entwicklung im Sinne einer Nachverdichtung und Aktivierung der Innenentwicklungspotentiale entlang der Kampenwandstraße zuzulassen, bei gleichzeitiger Wahrung der homogenen Baustruktur an der Heubergstraße.
Ziel der Planung ist die Sicherung der städtebaulichen Ordnung im Umfeld des denkmalgeschützten ehemaligen Offizierskasinos und die Festsetzung von Gemeinbedarfsflächen.
Der Bebauungsplan befindet sich im Vorentwurfsstand. Eine weitere Behandlung im Stadtrat findet erst nach Überprüfung aller relevanten Sachverhalte statt.
Planungsziel: Arrondierung des Nordrands von Happing sowie die Integration des neuen Standortes der Feuerwehr Happing am nördlichen Dorfrand. Das Verfahren wird parallel zur 44. Flächennutzungsplanänderung „Eichfeldstraße Happing“ geführt.
Nachstehend können folgende Unterlagen abgerufen werden:
Planungsziel: Sicherung der Verkehrsfunktion in Form einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und den Siedlungsteilen Kaltmühl bzw. Kaltwies sowie eines bedarfsgerechten Straßenausbaus
Planungsziel: Sicherung der Verkehrsfunktion in Form einer Gemeindeverbindungsstraße zwischen Happing und Kastenau sowie eines bedarfsgerechten Straßenausbaus
Planungsziel: Sicherung der Verkehrsflächen in ihrer Funktion als bedeutsame Wegeverbindung zwischen Happing und Kastenau und zu den Sport- und Freizeitanlagen im Bereich der Happinger Seen, die Flächensicherung für eine bedarfsgerechte Neuordnung der Straße sowie die Sicherung des Dammradwegs. Gemäß dem „Verkehrskonzept Happinger Seen“ soll das Straßennetz neu konzipiert werden.
Planungsziel: Ziel des Bebauungsplans ist die Ausweisung eines Quartiers mit differenzierten Nutzungsfestsetzungen unter Berücksichtigung von wesentlichen Anteilen an Wohnbebauung, Dienstleistungen, Nahversorgung und hochschulnahem Gewerbe.
Planungsziel: Erweiterung des bestehenden Möbelhauses um einen Küchenfachmarkt.
Ziel der Planung ist es, die Nachverdichtungspotentiale der bereits bebauten Flächen im Plangebiet auszunutzen und die Schaffung von Wohnraum zu fördern, sowie die Erschließung zu sichern. Das Planungskonzept sieht vor, die Aufwertung und energetische Sanierung der bestehenden Geschosswohnungsbauten sowie die Errichtung von vier neuen Wohngebäuden mit Tiefgarage.
Der vorhabenbezogene Bebauungsplan wird nach § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt.
Ziel der Planung ist die gewachsene Siedlungsstruktur zu dem Erhalten und weiterzuentwickeln. Das charakteristische Orts- und Landschaftsbild soll erhalten bleiben.
Ziel des Bebauungsplanes Nr. 216 „Hausstätt“ ist es, die städtebaulichen Rahmenbedingungen zu schaffen, um eine verträgliche Nachverdichtung zu ermöglichen, ohne dabei die charakteristischen Strukturen des Gebiets zu beeinträchtigen sowie gleichzeitig die verbliebenen, grünen Innenbereiche, den bestehenden Baumbestand und die grünen Vorgartenzonen zu erhalten.
Ziel der Planung ist eine einheitliche und effiziente Regelung von Vergnügungsstätten, Bordellen, bordellartigen Betrieben und Wohnungsprostitution, Schank- und Speisewirtschaften, Automatenläden sowie Freischankflächen
Planungsziel: Teilaufhebung zur Einbeziehung des Planungsbereiches in den parallel in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan Nr. 184 „Nachverdichtung Erlenau / Wehrfleck"
Ziel ist innerhalb des festgelegten Geltungsbereichs zusätzliche Bebauung zu ermöglichen und dabei die gewachsene Siedlungsstruktur zu erhalten und unter Wahrung der natürlichen Lebensgrundlagen entsprechend den Bedürfnissen von Bevölkerung und Landwirtschaft weiter zu entwickeln.